Anmeldung START! Berufsbildung


Die fallführende Stelle übernimmt die Kostengutsprache.

Wichtiger Hinweis

START! Berufsbildung kann flexibel für eine Mindestdauer eines halben Quartals (5 Wochen) gebucht werden. Bei Abbrüchen wird die Mindestdauer verrechnet. Bei Abbrüchen ab der 6. belegten Unterrichtswoche wird das ganze Quartal (10 Wochen) zur Bezahlung fällig. Abmeldungen bleiben bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Eintrittstermin ohne Kostenfolge. Bei verspäteter Abmeldung wird die Mindestdauer (5 Wochen) verrechnet. Auf der Grundlage des obligatorischen Aufnahmeverfahrens wird den fallführenden Stellen eine Mindestdauer für den Kursbesuch empfohlen, welche die Entwicklungsziele und den Lernstand der/ des Teilnehmenden berücksichtigt. Mit den Teilnehmenden wird auf dieser Grundlage eine Lernvereinbarung abgeschlossen. Die Aufnahme in das START!-Programm bedingt, dass sowohl seitens der fallführenden Stelle wie der teilnehmenden Person eine Zustimmung zu den Entwicklungszielen und zur Lernvereinbarung besteht. Die Lernvereinbarung wird laufend überprüft.

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