Der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB) hat die Abschlüsse des AdA-Baukastens per 2023 revidiert. Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Revision.
Was bleibt gleich?
- Die EB Zürich bietet weiter Module der Stufen I und II an.
- Zeitliche Investitionen für Kursteilnehmende bleiben etwa im gleichen Rahmen.
- In allen Modulen erarbeiten die Kursteilnehmenden Kompetenznachweise.
- Selbstorganisierte Lernzeit ist Bestandteil aller Module.
Was ändert sich beim SVEB-Zertifikat Ausbilder/-in (Stufe I)?
Es gibt neue Module mit neuen Inhalten und neuen Bezeichnungen.
- Auf Stufe I gibt es zwei gleichwertige SVEB-Zertifikate Ausbilder/in:
- SVEB-Zertifikat Ausbilder/in Einzelbegleitungen (AdA ZA-BE)
- SVEB-Zertifikat Ausbilder/in Durchführung von Lernveranstaltungen (AdA ZA-DL) - Beim «SVEB-Zertifikat Ausbilder/in – Durchführung von Lernveranstaltungen» (AdA ZA-DL) bieten wir drei verschiedene Lehrgänge für unterschiedliche Zielgruppen an. Beachten Sie dazu die weiteren Informationen.
- Alle Absolvierenden von Lehrgängen zum SVEB-Zertifikat Ausbilder/in der Stufe I erhalten ohne Ergänzungsmodul den direkten Zugang in die Stufe II, welche zum eidg. Fachausweis Ausbilder/in führt.
Was ändert sich beim Fachausweis Ausbilder/-in (Stufe II)?
- Auf Stufe II werden Aufbau- und Vertiefungsmodule sowie ein Transversal- und ein Vernetzungsmodul angeboten.
- Die Bildungsgänge finden fast ausschliesslich im «Blended Learning», d.h. sowohl vor Ort wie auch online und einer begleitenden Onlineumgebung statt.
- Die persönliche Portfolio-Arbeit ist neu fester Bestandteil des Lernens auf Stufe II. Die EB Zürich bietet dazu ein Portfolio-Atelier an, in dem Sie bei Ihrer persönlichen Portfolio-Arbeit begleitet werden.
- Neu wird der Fachausweis durch eine zentrale Berufsprüfung erworben.
Übergangsregelungen: Sind meine «alten» Modul-Zertifikate weiterhin gültig?
Kursteilnehmende, die bereits einzelne Module im alten AdA-System abgeschlossen haben, können diese mit Modulen des neuen, revidierten Systems ergänzen und danach die Berufsprüfung ablegen. Beachten Sie bitte dazu die Ansichten zu den Übergangsregelungen für Kursleiter/innen und Praxisausbilder/innen.Da der Anschluss ans neue System somit gewährleistet ist, müssen die Module des Fachausweises nicht überhastet abgeschlossen werden.
Übergangsregelungen auf Basis SVEB-Zertifikat Praxisausbildner/in
Übergangsregelung auf Basis SVEB-Zertifikat Kursleiter/in
Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, eine unserer Online-Informationsveranstaltung zu besuchen.
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