Viele Personen, die Sozialhilfe beziehen, verfügen über unzureichende Grundkompetenzen. Neu können mit Lernstandserhebungen Ist-Situation und Potenzial abgeklärt und Massnahmen für Weiterbildungen festgelegt werden.
Stellen Sie sich vor, Sie waren lange berufstätig, haben evtl. einen Migrationsbackground, Mühe mit der deutschen Sprache und benötigen nach langer Arbeitslosigkeit und anschliessender Aussteuerung plötzlich Sozialhilfe. Sie wenden sich an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde und diese stellt bei Ihnen mangelnde Grundkompetenzen fest. Und jetzt, was nun?
Fachstellen Arbeitsintegration und Sozialämter kennen diese Problematik. Etwa die Hälfte aller ihrer betreuten Personen verfügt über keinen Berufsabschluss und weist Defizite bei den Grundkompetenzen auf. Stellen Sozialarbeitende dies bei einer Person fest, können sie seit Kurzem auf eine neuartige Abklärung zurückgreifen und deren Ergebnis im Beratungsprozess einsetzen.
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«Grundkompetenzen sind all jene Fähigkeiten, die ein erwachsener Mensch braucht, um an der Gesellschaft und an der Arbeitswelt teilhaben zu können.»
Hier kommen die EB Zürich und die sogenannte Lernstandserhebung ins Spiel. Mit diesem neuen Instrument werden Potenzial und Förderbedarf einer Person im Bereich Grundkompetenzen abgeklärt. «Das sind all jene Fähigkeiten, die ein erwachsener Mensch braucht, um an der Gesellschaft und an der Arbeitswelt teilhaben zu können», so Nora Kindler-Scaltri, Leiterin Fachstelle Grundkompetenzen der EB Zürich. Neben Grundkenntnissen wie Lesen und Schreiben, mündlicher Ausdrucksfähigkeit, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) werden dabei auch Strategien zur Problemlösung überprüft.
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«In jedem Unternehmen gibt es Personen, die Schwierigkeiten mit Grundkompetenzen haben und deren Lernstand es zu erheben gilt.»
Für Einzelpersonen und Institutionen
«In Frage kommen Lernstandserhebungen für Personen, die durch Bildungsmassnahmen in ihrem Alltag mehr Autonomie erlangen oder die Situation an ihrem Arbeitsplatz festigen wollen und nicht wissen, welche Weiterbildung sie besuchen sollen», ist Frau Kindler-Scaltri überzeugt. Oft handelt es sich um eher bildungsferne, fremdsprachige Personen, die spät in die Schweiz gekommen sind. Die Regelschule, d.h. die obligatorische Schulbildung, haben sie nur teils oder überhaupt nicht in der Schweiz besucht. Manchmal sind es aber auch Personen, die in der Schweiz die Volksschule besucht haben und aus unterschiedlichen Gründen keinen Berufsabschluss machen konnten. Hier kann die Lernstandserhebung dazu dienen festzustellen, was es noch braucht, um eine Berufsausbildung in Angriff nehmen zu können.
Interessant sind diese Abklärungen zum einem für Behörden und Sozialämter, zum andern für Betriebe und Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden weiterbilden und arbeitsmarktfähig halten wollen. Denn, und davon ist Frau Kindler-Scaltri fest überzeugt: «In jedem Unternehmen gibt es Personen, die Schwierigkeiten mit Grundkompetenzen haben und deren Lernstand es zu erheben gilt.»