Finanzielle Unterstützung für die höhere Berufsbildung

Was ist die finanzielle Unterstützung?
Der Bund erstattet den Teilnehmenden von eidgenössischen Prüfungen direkt einen Betrag zurück. Damit wird die Subventionierung der höheren Berufsbildung vereinheitlicht und ist nicht mehr vom Wohnkanton abhängig.

Wer erhält die finanzielle Unterstützung?

Der Bund unterstützt Absolventinnen und Absolventen von Prüfungen, die zum eidgenössischen Fachausweis führen. Anspruch auf Unterstützung hat, wer den Wohnsitz in der Schweiz hat. Die finanzielle Unterstützung hängt nicht vom Prüfungserfolg ab.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Der Bund wird von den anrechenbaren Weiterbildungskosten 50% zurückerstatten.
Die Obergrenze für die anrechenbaren Weiterbildungskosten beträgt CHF 19'000 für einen eidg. Fachausweis, wovon max. CHF 9'500 (– 50%) zurückerstattet werden.

Vorgehen

Die Teilnehmenden von prüfungsvorbereitenden Modulen oder Bildungsgängen, die nach dem 1. August 2017 begonnen haben, erhalten nach Abschluss der Weiterbildung eine Zahlungsbestätigung der EB Zürich. Diese Zahlungsbestätigung muss zwingend nach Absolvieren der eidg. Prüfung zusammen mit der Rechnung dem Antrag zur Rückerstattung der Kosten beigelegt werden.

Rechnungen und Zahlungsbestätigungen müssen auf die Teilnehmenden persönlich ausgestellt sein. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, empfehlen wir, eine Vereinbarung mit diesem zu treffen, damit die Kurskosten direkt durch die Teilnehmenden beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kosten an die Adresse des Arbeitgebers verzichten die Teilnehmenden und der Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund. Das Beitragsgesuch muss innerhalb von 2 Jahren nach der eidg. Berufsprüfung eingereicht werden und der Beginn der prüfungsvorbereitenden Kurse darf nicht länger als 7 Jahre vor Absolvierung der Prüfung zurückliegen. Kursgebühren werden vom Bund erst ab einem kumulierten Betrag von CHF 1'000 zurückerstattet.

Teilnehmende, welche die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können und auch seitens Arbeitgebern, Branchenverbänden, Kantonen oder Dritten keine Unterstützung erhalten, kann der Bund auf Antrag hin in Ausnahmefällen Teilbeiträge bereits vor der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung gewähren.

Kontakt für Fragen zu Angeboten der EB Zürich

Iva Gagulic
E-Mail: iva.gagulic@eb-zuerich.ch

Informationen vom Bund

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