Allgemeinbildung im Validierungsverfahren: Intensiv
Das eigene Wissen in Allgemeinbildung (AbU) nachweisen
Eidgenössische Fähigkeitszeugnisse können durch Validierung von Bildungsleistungen gemäss Art. 31 der Verordnung über die Berufsbildung erlangt werden. Dafür müssen Kompetenzen in Allgemeinbildung nachgewiesen werden.
Schwerpunkte
- Individuum, Alltagsrecht und Versicherungen
- Staat und Wirtschaft
- Gesellschaft
- Sprache und Kommunikation
- Vertiefungsarbeit