Allgemeinbildung im Validierungsverfahren
Das eigene Wissen in Allgemeinbildung (AbU) nachweisen
Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse können durch Validierung von Bildungsleistungen gemäss Art. 31 der Verordnung über die Berufsbildung erlangt werden. Dafür müssen Kompetenzen in Allgemeinbildung nachgewiesen werden. Die beiden Module «Sprache und Kommunikation» sowie «Selbst-, Methoden- und Sozial-Kompetenz» können auch einzeln besucht werden.
Schwerpunkte
- Individuum, Alltagsrecht und Versicherungen
- Staat und Wirtschaft
- Gesellschaft
- Sprache und Kommunikation
- Vertiefungsarbeit
Unterlagen
Ca. CHF 100 (nicht im Kursgeld inbegriffen)